Mit Einstiegsqualifizierung (EQ) in Ausbildung

Mit Einstiegsqualifizierung (EQ) in Ausbildung

Pressemitteilung

Nr. 043 / 2020 – 02. Juli 2020

Mit einer Einstiegsqualifizierung (EQ) in Ausbildung
Auch in Krisenzeiten ist die Ausbildung ein wichtiges Instrument, um die Zukunft des eigenen Unternehmens durch gut qualifiziertes Fachpersonal zu sichern. Doch was, wenn finanziell aktuell kein Ausbildungsplatz zur Verfügung gestellt werden kann o-der der Betrieb noch nicht oder längere Zeit nicht ausgebildet hat? Eine Einstiegsqualifizierung kann hier die Antwort sein. „Gerade auch in Zeiten der Corona-Pandemie mit all ihren Unsicherheiten ist EQ ein ideales Instrument, um jungen Leuten eine berufliche Perspektive zu ermöglichen. Gleichzeitig bietet es Unternehmen die Sicherheit, Jugendliche über einen längeren Zeitraum kennen zu lernen ohne dabei ein hohes finanzielles Risiko einzugehen“, so Heinz Thiele, Leiter der Agentur für Arbeit Detmold.

Eine Förderung von EQ-Maßnahmen ist für Ausbildungsbewerber möglich, die bis zum 30. September keine Ausbildungsstelle finden konnten, sowie für junge Menschen, welche aktuell noch nicht in vollem Umfang für eine Ausbildung geeignet sind oder lernbeeinträchtigt und sozial benachteiligt sind.

Ziel einer EQ ist es, diese jungen Menschen an eine betriebliche Ausbildung heran-zuführen und im besten Fall die Ausbildung im Anschluss im Betrieb fortführen zu können. Dabei kann auch der Einstieg ins zweite Ausbildungsjahr eine Möglichkeit darstellen. Sabine Gulfam, Teamleiterin der Detmolder Berufsberatung, ergänzt: „Ei-ne EQ bietet dem Ausbildungsbetrieb die Möglichkeit, den jungen Menschen nicht nur in einem kurzen Bewerbungsgespräch kennenzulernen, sondern seine Fähigkeiten und Fertigkeiten über einen Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten im täglichen Arbeitsprozess beobachten zu können. Der vergleichsweise lange Zeitraum erlaubt es, die Leistungsfähigkeit besser einzuschätzen.“

Arbeitgeber, die eine betriebliche Einstiegsqualifizierung ermöglichen, können durch Zuschüsse zur monatlichen Vergütung zuzüglich eines pauschalierten Anteils am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrags in Höhe von maximal 243 Euro gefördert werden.

Interessierte Arbeitgeber können sich bei ihrem zuständigen Ansprechpartner im Arbeitgeberservice informieren oder unter der kostenfreien Service-Rufnummer 0800 4 5555 20. Interessierte Bewerber wenden sich bitte an Detmold.Berufsberatung@arbeitsagentur.de.