Anschlussvereinbarung (7.3)
Im Rahmen der koordinierten Übergangsgestaltung bilanzieren und reflektieren die Schülerinnen und Schüler die bis dahin vorliegenden Ergebnisse und Erkenntnisse ihres individuellen Prozesses der Beruflichen Orientierung.
Sie erarbeiten nach individuellem Bedarf gemeinsam mit den Akteuren im Beratungsprozess (Lehrkräfte, Eltern, BerufsberaterInnen usw.) bis zum Ende der Schulzeit eine individuelle, realistische Anschlussperspektive, die in einer konkreten Anschlussvereinbarung dokumentiert wird.