verpflichtende Standardelemente im Rahmen von KAoA im Schuljahr 2019/20

verpflichtende Standardelemente im Rahmen von KAoA im Schuljahr 2019/20

Mit dem Erlass vom 24.3.2020 hat das Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen bekannt gegeben, dass alle Schulfahrten und Schulveranstaltungen an außerschulischen Lernorten in diesem Schuljahr abzusagen sind. 

Ausgenommen sind die verpflichtenden Standardelemente im Rahmen von KAoA. Berufsfelderkundungen, Praxiskurse, usw. finden nach Wiederaufnahme des Schulbetriebs also statt. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Stellen.