Bildungsträger können Interessenbekundungen für die Durchführung von Praxiskursen abgeben

Bildungsträger können Interessenbekundungen für die Durchführung von Praxiskursen abgeben

Bildungsträger, die Interesse haben, Praxiskurse im Rahmen von „Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule-Beruf in NRW“ umzusetzen und die Auswahlkriterien für Bildungsträger erfüllen, können sich ab sofort mit ihrer Interessensbekundung an die Kommunale Koordinierungsstelle, Doris Hampel wenden.

Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik “Informationen für Bildungsträger”.

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